Kündigung Bauvertrag BGB - Ist es sinnvoll bei einer zu befürchtenden Insolvenz jetzt schon Schadens
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
- Laut Vertrag steht uns für Kosten, die aus dem Bauverzug entstehen, bei Nachweis eine 100 %ige Erstattung zu. Dies wären zumindest die Mietkosten für unsere jetzige Wohnung, Fahrtkosten, Bereitstellungszinsen, Kinderbetreuungskosten und Kosten für ein momentan noch benötigtes 2. ... Entstehen uns bei einer Kündigung noch zusätzliche Kosten?