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460 Ergebnisse für kosten zahl

Rechnung Erstbesichtigung nach Abschlussrechnung
vom 28.7.2021 für 56 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Info wurde jedoch von mir direkt an die damalige Eigentümerin / Verkäuferin der Wohnung per Mail weitergegeben, welche damals planmäßig noch für die Übernahme der Kosten Verantwortlich gewesen wäre (es erfolgte dann eine interne Einigung zur Kostenübernahme). ... Von dem mündlichen Vertrag weiß der Auftragnehmer nun nichts mehr und droht mit dem Anwalt insofern ich nicht zahle.
Archithektenhonorar bei Baugesellschaft
vom 15.1.2008 40 € Historischer Preis
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In den ersten Gesprächen mit dem Architekten, habe ich ihm mitgeteilt welche Fläche ich mir für das Haus vorstelle, die gewünschte Ausstattung (gehoben) und was ich maximal für das Haus zahlen kann. ... Die Planung des Hauses erfolgte über einen mehrstufigen längeren Prozess, der insgesamt fünf Entwürfe erforderte, bis letztlich das Haus unseren Vorstellungen entsprach und der Architekt die Kosten, d.h. den Preis des Hauses ermittelte (im Namen der Gesellschaft).
Bauträger: Unwiderrufliche Finanzierungszusage
vom 16.3.2006 30 € Historischer Preis
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. - Gestrichen wurde der Passus: „Sollte der AG den Vertrag vor Baubeginn kündigen, so steht dem AN ein Ersatz aller angefallenen Kosten incl. ... Statt dessen müsste die Bank doch auf jeden Fall erst mal zahlen und wir müssten schauen, wie wir zu unserem Recht kommen.
Offen Handwerkerrechnung - Jetzt Klage
vom 20.1.2010 44 € Historischer Preis
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Verzugszinsen zu begleichen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. ... Positionen doppelt und dreifach abgerechnet, oder Leistungen berechnet, die gar nicht erbracht wurden; es würde also nicht nur auf eine Klage seitens der Handwerksfirma rauslaufen, sondern man müßte auch feststellen, in welchem Umfang die Rechnung tatsächlich zu zahlen wäre (falls diese nicht verjährt ist).
Mahnbescheid: Zahlung von nicht erbrachten Leistungen wird gefordert
vom 21.4.2013 85 € Historischer Preis
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Im Kaufvertrag zwischen R und uns findet sich des Weiteren folgende Passage: „Der Käufer verpflichtet sich vorsorglich gegenüber dem Verkäufer, (…) alle fälligen Kosten für bisher und ab heute an dem oben bezeichneten Anwesen erbrachten Bau- und Planungsleistungen (…) direkt an die ausführenden und planenden Unternehmen (…) zu zahlen und den Verkäufer insoweit von jeder Haftung freizustellen. (…) Der Käufer tritt in bestehende Vertragsverhältnisse des Verkäufers zu Erstellung des Gebäudes ein."
Beenden eines Auftrages mit Dipl. Ing.
vom 6.12.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, in Sache meines Bauvorhabens habe ich Entwürfe und statische Berechnungen von einem Dipl.Ing. erhalten, die jedoch nicht völlig meinen Vorstellungen entsprachen. Zudem stimmte im Bauantragsformular die Bezeichnung des Vorhabens nicht mit meinen Vorgaben überein, was für das Bauen im Aussenbereich (Landwirtschaft) nicht unerheblich ist und worum ich ausdrücklich gebeten habe es so zu formulieren. Ich bekomme den Herren nie selbst ans Telefon, stets lässt er seine Gattin, die in keiner Weise vom Fach ist, Dinge ausrichten, Rückfragen kann sie mir nicht beantworten und meine Anfragen zum Fachlichen dringen nicht zu ihm vor.
Bauunternehmer erkennt Gewährleistungsfall nicht an
vom 10.3.2013 88 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sinngemäß teilte mir man mit: - es sei völlig normal, dass Rollläden bei extremen Wetterbedingungen (-3°C zähle man hier schon dazu) festfrieren und nur eingeschränkt bzw. nicht mehr zu benutzen sind - ein Hinweis zur eingeschränkten Benutzbarkeit müsse der Bauträger keineswegs zur Verfügung stellen, da dieser Umstand allgemein und hinlänglich bekannt sei Andere Rollläden sind bei gleicher Benutzungsweise bei uns bisher nicht ausgefallen, obwohl wir diese den ganzen Winter hindurch jeden Tag geöffnten und geschlossen haben.
Architektenurheberrecht
vom 24.8.2011 50 € Historischer Preis
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Wir haben uns im Jahr 2009 einen Entwurf für den Neubau eines Einfamilienhauses zeichnen lassen. Der Entwurf wurde von einem Architekturbüro gezeichnet, das mit einem überregionalen Fertighaushersteller kooperiert. Zu Beginn der Zusammenarbeit wurde uns eine Vereinbarung darüber zugesendet, dass die Planungsleistung für uns kostenfrei ist.
vertragslösung bauvertrag nach verzug
vom 29.1.2007 80 € Historischer Preis
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guten tag, ich habe im august06 einen bauvertrag für einen an und umbau meines hauses in dem ich wohne geschlossen.ausführungsbeginn war august 2006 und fertigstellungstermin der geamtbaumaßnahme der 31.12.2006. vertragsstrafe ist 0,1% der bruttoauftragssumme(81000€) pro kalendertag höchstens 5% der bruttoabrechnungssumme.der bauunternehmer ist trotz milder witterung stark im verzug. ich habe 81000€ incl.steuer mit ihm im august vereinbart den heizungsbauer und sanitärmann stelle ich selbst,ein angesehener fachbetrieb aus meinen ort.vorbei ich die fliesen selbst gekauft habe, also nochmal abzug von 2000€.desweiteren wurde beim rohbau nur gepfuscht nicht nach DIN und der prüfer wollte wände wieder abreissen lassen.durch die fugen kann man immernoch gucken.es ist bisher ist kein gewerk fertig, überall fehlt es und mängel ohne ende.die männer sind ungelernt, das heißt ein zimmermann macht trockenausbau usw.die arbeitszeiten sind wie gerade gewollt.fangen meist erst um 10 uhr an und sind um 15 uhr wieder weg,samstags wurde nie gearbeitet und auch nicht mal daran gedacht.meine arbeitsutensilien leiter,vorschlaghammer, kabelrolle, handschuhe usw.werden wie selbstverständlich benutzt und meist defekt wieder hingestellt.habe schon den bauunternehmer,der ein fliesenleger ist, eine einkaufsliste geschickt, ohne erfolg. ich lebe im moment mit 2 kindern 2,5 und meiner freundin auf 13 qm und meine mutter (80) im nachbarzimmer.meine küche steht bei küchenhändler im lager und wartet auf abholung.möbelkauf ist unmöglich,da ich nicht weiß, wann hier alles fertig ist.der estrich sollte diese woche kommen,sehe ich nicht,da nichts vorbereitet ist.termine werden nie eingehalten,mein architekt hatte sogar ein terminplan erstellt,daher auch der fertigstellungstermin.ich rechne, wenn überhaupt mit mai 2007. der zustand ist unerträglich.der bauunternehmer kümmert sich um nichts.ich habe bisher 44000€ an ihn bezahlt und werde nichts weiter bezahlen, da ich schon mehr bezahlt habe, wie leistung erfolgte.hatte im bauvertrag 8 zahlungsschritte angegeben. ich würde sehr gern das vertragsverhältnis lösen bzw. eine andere firma beauftragen, die den rest macht auf jeden fall die fassadendämmung und außenputz.wird garantiert teurer, weil keiner eine gewährleistung übernehmen will.meine frage:kann ich meinen bauunternehmer eine allerletzte frist setzen oder im androhen die arbeit von einer fachfirma beenden zu lassen und er trägt die mehrkosten?habe auch angst,der er irgendwann verschwindet, weil mein auftrag nicht gewinnbringend für ihn ist,er kann halt nicht kalkulieren.hat sämtliche ausschreibungsunterlagen bekommen,doch was nutzt das wenn die angestellten nicht mal eine bauzeichnung lesen können. vielen dank für eine schnelle beantwortung!
Rechnung weicht von Kostenvorschlag ab
vom 31.12.2010 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, die verbauten Maße weichen erheblich vom Angebot ab. Im Rahmen eines Umbaus haben wir ua eine Sanitärfirma mit Arbeiten beauftragt. Diese umfassen Wasserrohrleitungen, Sanitär, Lüftung und zusätzlich Einbau einer Klimaanlage in 4 Räumen.
Architekt lügt im Bauantrag hinsichtlich Berufshaftpflicht (Schlesw.-Holst.)
vom 13.5.2010 50 € Historischer Preis
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Im Bauantrag wird angekreuzt, dass die standesrechtlich vorgeschriebene Versicherung vorliegt, allerdings ohne die vorgesehenen Angaben zur Versicherungsgesellschaft zu machen. Das Bauamt moniert das nicht. Nachträglich stellt sich heraus, dass der Architekt im Bekanntenkreis schon vor längerer Zeit erklärt hat, dass er seine Versicherung hat auslaufen lassen.
Rechnung über Bauleistungen ohne Kostenvoranschlag und ohne Beauftragung
vom 3.4.2014 25 € Historischer Preis
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Wir haben einen Mietvertrag für ein Einfamilienhaus unterschrieben, das noch im Bau ist. Einzug soll erfolgen wenn das Haus fertig gebaut ist, Mietzahlungen werden erst ab Einzug fällig. Mit dem Eigentümer haben wir besprochen, daß statt Rauhfastertapete eine Vliestapete ins Haus kommen soll und ihm zugesichert, daß wir die Mehrkosten übernehmen würden.