Freier Mitarbeitervertrag-Kündigung
Die Veränderung war folgendermaßen: In dem Ursprungsvertrag von 2006 hieß es unter § 5 Vertragslaufzeit, Kündigung Der Vertrag beginnt am 05.01.2006 und ist bis zum 31.12.2006 befristet. ... Diese Kündigung akzeptiere ich so nicht. ... Gilt hier das BGB als bindend , dass es bei befristeten Dienstverträgen keine vorzeitige Kündigung gibt, weil sie so lange laufen , wie die Dauer im Vertrag angegeben ist oder gilt der von beiden Seiten unterschriebene Zusatz im Vertrag, dass es eine beiderseitige Kündigungfrist von 4 Wochen zum Monatsende gibt. ?