Unfallschaden entdeckt nach Gebrauchtwagenkauf von privat
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Beim Aufbereiter kam dann das böse Erwachen, ein Lackierer und ein KFZ-Sachverständiger haben sich daraufhin den Wagen angesehen, folgendes wurde aufgedeckt: Das Auto hatte einen schweren Schaden/Unfall auf der Oberseite Ein neues Dach wurde eingeschweißt und gespachtelt Die Holme in der B-Säule wurden gerichtet und gespachtelt Die Motorhaube ist nicht original (andere Farbe, die überlackiert wurde) Fast alle Teile an dem Wagen wurden überlackiert und gespachtelt Ein Hagelschaden ist auszuschließen, da auch die Holme unter den Türen betroffen sind Sämtliche Reperaturen wurden nicht sehr fachmännisch durchgeführt Einer groben Schätzung nach müsste sich der ursprüngliche Schaden sich zw. 12000 und 15000 Euro bewegen Es ist wahrscheinlich, dass der Wagen im Ausland repariert wurde Also trotz Gebrauchtwagencheck als Absicherung, ist der Traumwagen zum Albtraum mutiert. ... Wir haben einen Kaufvertag der Allianz Autowelt abgeschlossen in dem unter anderem folgendes vermerkt ist: „Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, als es sein Eigentum war keinen Unfallschaden, sondern nur folgende Schäden erlitten hat ( div Lackschäden, Dach, Motorhaube, Heckklappe)" „Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit – soweit dem Verkäufer bekannt – keinen Unfallschaden, sondern nur folgende Schäden erlitten hat (div Lackschäden, Dach, Motorhaube, Heckklappe)" „Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. ... Daher stellen sich mir folgende Fragen: In wie weit stimmen meine Überlegungen, gibt es rechtlich noch eine sinnvolle Möglichkeit weiter vorzugehen ?