Er versichert jedoch, dass ihm von Altlasten und/oder versteckten Sachmängel nichts bekannt ist. 3.Der Notarvertreterhat auf die Folgen des Haftungsausschlusses für Sachmängel hingewiesen und darüber belehrt, dass der Käufer wegen etwa vorhandener oder noch auftretender Sachmängel keinerlei Ansprüche gegen den Verkäufer hat, der Verkäufer haftet lediglich bei einem arglistigen Verschweigen verborgener Mängel oder von Altlasten. ... Der Verkäufer stellt dem Käufer den Vertragsgegenstand unmittelbar nach Beurkundung gegenwärtigen Kaufvertrages für Renovierungszwecke zu Verfügung und händigt dem Käufer einen Wohnungsschlüssel aus. ... Im Falle der Nichtdurchführung bzw Rückabwicklung dieses Kaufvertrages aus Gründen , die der käufer zu vertreten hat, sind Ersatzansprüche des Käufers für durchgeführte Renovierungsleistungen gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen, auch soweit diese für den Vertragsgegenstand werterhöhend sind; ebenso ist in diesem Fall der ursprüngliche bauliche Zustand der Wohnung wieder herzustellen.