Finanzieller Überforderung durch zusätzliche Auflagen der finanzierenden Bank musste ich den hälftigen Verkauf meines Wohn- und Geschäftshauses tätigen um diese Belastung zu bewältigen, aber dieses Vorhaben wurde von meiner Bank abgelehnt, mit der Begründung, mich vor finanziellen Schaden durch einen fremden Käufer zu schützen. ... Somit wurde ich weiter unter Druck gesetzt und musste diese Forderungen dulden um noch größeren Schaden an meiner Existenz zu verhindern und habe dann zwei notarielle Kaufverträge mit dem Erwerber abgeschlossen, wobei der erste Kaufvertrag für das Wohn/Geschäftshaus war und der zweite das Inventar des angemieteten Restaurant betraf, woraus sich Gesamtpreis der Immobilie zusammensetzte. ... Dieses habe ich meinem Anwalt und dem Notar bestätigt unter Beachtung der Kaufverträge und dem Hinweis, dass die unrechtmäßig einbehaltenen Mieten vor dem noch nicht erfolgten Besitzübergang auch noch an der vollen Kaufpreiszahlung fehlen und somit auch noch vor der Eigentumsumschreibung herausgegeben werden müssen.