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Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages durch Einfluss der Bank

| 12. Februar 2011 19:17 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer

Finanzieller Überforderung durch zusätzliche Auflagen der finanzierenden Bank musste ich den hälftigen Verkauf meines Wohn- und Geschäftshauses tätigen um diese Belastung zu bewältigen, aber dieses Vorhaben wurde von meiner Bank abgelehnt, mit der Begründung, mich vor finanziellen Schaden durch einen fremden Käufer zu schützen.
Somit wurde ich genötigt, den gesamten Verkauf zuzustimmen, aber ich musste auch weiter meine Lebensversicherungen und meinen Bausparvertrag bei dem zu übernehmenden Darlehen für die Finanzierung des Erwerbers belassen und diese von mir zu stellenden Sicherheiten sollten erst nach weiterer Überprüfung des Erwerbers und Gutbefinden in fünf Jahren wieder freigegeben werden. Weiter sollte ich auch noch den vorher ausgehandelten Kaufpreis nach unten korrigieren, damit die Finanzierung für den Erwerber besser darstellbar ist, welches ich natürlich ablehnen musste.
Durch die bereits in Verzug geratenen Zins- und Tilgungsraten meiner eigenen Hausfinanzierung und auch noch Einbehaltung der Mieten durch den Kaufinteressenten für die gemieteten Gewerberäume welches alles mit Zustimmung der Bank geschah, um den bereits angezahlten Teilbetrag für den einst geplanten hälftigen Verkauf wieder zurückzuführen.
Somit wurde ich weiter unter Druck gesetzt und musste diese Forderungen dulden um noch größeren Schaden an meiner Existenz zu verhindern und habe dann zwei notarielle Kaufverträge mit dem Erwerber abgeschlossen, wobei der erste Kaufvertrag für das Wohn/Geschäftshaus war und der zweite das Inventar des angemieteten Restaurant betraf, woraus sich Gesamtpreis der Immobilie zusammensetzte.
Durch Betrugsabsicht des Erwerbers fehlte aber noch weiterhin ein Restkaufbetrag von €20.310,00 an der vollen Kaufpreiszahlung für die Immobilie und noch die gesamte Summe aus dem Inventarvertrag, welches trotz unzähliger Aufforderungen und auch Mitteilungen an die Bank , den Notar und meine Noch-Mieter angezeigt wurde.
Erst neun Monate später wurde dann durch einen Treuhandauftrag der Bank dieser Restbetrag von €20.310,00 angewiesen, welcher nur unter drei Bedingungen an mich ausgezahlt werden durfte.
1. Das mit Erhalt dieses Betrages von €20.310,00 der Gesamtkaufpreis erbracht ist.
2. Das mit Erhalt des Restkaufbetrages die sofortige Eigentumsumschreibung stattfindet.
3. Das die Mieter über den Zeitpunkt des Eigentums/Besitzübergangs verständigt werden.
Dieses habe ich meinem Anwalt und dem Notar bestätigt unter Beachtung der Kaufverträge und dem Hinweis, dass die unrechtmäßig einbehaltenen Mieten vor dem noch nicht erfolgten Besitzübergang auch noch an der vollen Kaufpreiszahlung fehlen und somit auch noch vor der Eigentumsumschreibung herausgegeben werden müssen.
Da aber mein Anwalt entgegen meiner Weisung die Mieter angeschrieben hat und zur sofortigen Mietzahlung an den Erwerber aufforderte, musste ich die Eigentumsumschreibung stoppen bis eine Erklärung meines Anwaltes vorliegt, welches sein schadhaftes Handeln gegen meine Interessen begründet. Aber mein Anwalt hat im Anschluss nur noch sein Honorar von €4.000,00 von dem Treuhandauftrag der Bank abgezogen und den Restbetrag von €16.310,00 an mich überwiesen und seitdem jeglichen Schriftverkehr mit mir eingestellt.
Der zweite notarielle Kaufvertrag über €50.000,00 für das Inventar, welches eigentlich zum gesamten Kaufpreis der Immobilie gehörte und nur auf Verlangen der Bank ausgesondert wurde und hierauf noch kein Cent gezahlt wurde, sodass ich mir eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar aushändigen ließ und damit ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt habe und diesen auch noch vor der Eigentumsumschreibung/Besitzübergang durch einen Gerichtsvollzieher an die Drittschuldner (Mieter) zustellen lassen.
Aber auch diese Maßnahme um an meine ausstehenden Forderungen aus den Kaufverträgen zu kommen, wurde von der Bank vereitelt, weil die Mieter angestiftet wurden, diesen Beschluss des Amtsgerichts nicht anzuerkennen, mit der vorgegebenen Begründung, das die Mieten bereits vom Erwerber an die Bank abgetreten sind und somit nur die Bank Rechte auf diese Mieten hat und damit auch bei den Mietern kein Zweifel der Unrechtmäßigkeit aufkommt und auch noch an die bereits zurückgehaltenen Mieten gelangt, wurden die Mieter von einer möglichen Doppelzahlung der Mieten entbunden.
Trotz Kenntnis, dass ich vom Erwerber mit Hilfe der Bank und meines Anwaltes betrogen werde, ließ der Notar die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber vollziehen, trotz meines Widerspruchs. Seitdem versuche ich bei meinem Anwalt (dem ich nach widerholter Aufforderung das Mandat entziehen musste, welches aber trotzdem nicht zur Stellungnahme führte)dem Notar, der Bank und auch bei meinen Ex-Mietern Gehör zu finden, aber alle meine Bemühungen werden weiterhin ignoriert, sodass alles wieder ins Leere endete.
Jetzt steht bereits das veräußerte Objekt zur Zwangsversteigerung an und die Bank will jetzt auch noch meine unter Druck überlassenen Lebensversicherungen und meinen Bausparvertrag für die Finanzierung des Erwerbers verwerten, weil sich der Erwerber durch weitere Betrügereien in sein Geburtsland Iran abgesetzt hat.
Meine Frage: Wie kann ich jetzt noch gegen diese schon kriminelle Verkaufsabwicklung vorgehen???

Sehr geehrte Ratsuchende,

in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Insbesondere erfolgt die rechtliche Bewertung ohne Durchsicht etwaiger Vertragsunterlagen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Unter Zugrundelegung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts läge es nahe, den Verkauf gemäß § 123 BGB anzufechten. Die Aussage der Bank, Sie vor dem fremden Käufer schützen zu wollen, indem Sie die ganze Immobilie veräussern, kann auf Grundlage der übermittelten Informationen nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise handelt es sich hierbei um eine eine Schadensersatzpflicht auslösende Falschberatung seitens der Bank. Um dies nachzuvollziehen müsste allerdings die geführte Korrespondenz eingesehen werden, auch um die Beweislage zu durchleuchten.

Auch das Handeln Ihres Anwalts ist nicht nachvollziehbar, da er offensichtlich gegen Ihre Anweisungen gehandelt hat. Hierdurch begründen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt. Weiterhin wäre an Untreue aufgrund des eigenmächtigen Einbehalts des Honorars vom Treuhandkonto und an Parteiverrat zu denken.
Daher wäre Strafanzeige gegen die an dieser Angelegenheit Beteiligten zu erstatten. Kommt es zu einer Verurteilung eines der Beteiligten, liegt die Durchführung eines sogennannten Adhäsionsverfahrens nahe, das heisst, die Durchführung eines auf die Erlangung eines zivilrechtlichen Titels gerichteten Antrags noch während des Strafverfahrens. Der Vorteil hierbei wäre die Ersparnis eines Kostenvorschusses für das zivilgerichtliche Klageverfahren sowie die Ausermittlung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft.

Ich hoffe, ich habe Ihnen einen allerersten Überblick verschaffen können. Auf jeden Aspekt des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts kann leider im Rahmen dieses Forums nicht eingegangen werden, jedoch biete ich Ihnen an, den Sachverhalt im Detail zu prüfen und dann ein entsprechendes Vorgehen zu vereinbaren. Wenn Sie hieran Interesse haben, kontaktieren sie mich doch gerne telefonisch oder per eMail. Ich wünsche Ihnen trotz dieses unangenehmen Sachverhalts noch ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 13. Februar 2011 | 18:30

Darf die finanzierende Bank des Erwerbers, die Mieter (des veräußerten Hauses) dazu anstiften meinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (durch die Drittschuldner/Mieter) nicht anzuerkennen, mit der vorgegebenen Begründung, das die Mieten bereits (vom Erwerber) an die Bank abgetreten sind, obwohl die Eigentumsumschreibung noch ausstand und der Besitz ebenfalls (laut notariellen Kaufvertrag) noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Februar 2011 | 13:39

Sehr geehrter Ratsuchender,

vorbehaltlich einer genaueren Überprüfung des Kaufvertrags ist festzustellen, dass der Erwerber nicht einen Anspruch abtreten kann, den er noch nicht hat. Der Übergang der Nutzungen (also auch des Mietzinsanspruches) der Immobilie findet, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, erst mit Eigentumsübergang statt.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. Februar 2011 | 06:37

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