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Ein Auto zurück geben

2. August 2022 18:42 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Habe ein gebrauchten Mercedes, 10 Jahre, 130tkm, für 13.000 Euro bei einem Händler gekauft.

Der Motor wurde vor dem Kauf überholt, da die Kette wohl ein Glied übersprungen ist. Der Händler hat mir einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten inkl. Material von einem Mercedes Spezialisten mit gutem Ruf bei uns im Ort (keine Vertragswerkstatt) gezeigt und später mitgegeben. Ca. 2.500 Euro.
Ich habe eine Gebrauchtwagenzusatzgarantie abgeschlossen und der Händler bestand in diesem Zusammenhang, reinschreiben zu müssen, dass alle Garantieansprüche sich ab sofort an die Versicherungsgesellschaft richten werden. Ich unterschrieb diesen Vertrag mit der Annahme, dass diese Klausel überhaupt nicht rechtmäßig ist. Man kann ja kein Gesetzt ausschließen, meine Leienmeinung.

Am ersten Tag, gerade mal 20km gefahren, fängt der Motor an gelegentlich zu stottern. Tackert etwa zehn Sekunden wie ein Diesel obwohl es ein Benziner ist und läuft danach wieder normal weiter. Das Phänomen tritt immer wieder mal ohne erkennbaren Grund auf und ist nicht reproduzierbar. Irgendwann so nach ca. 30km ging auch die Motorwarnleuchte an.

Ich brachte das Auto zum ersten Mal erneut zum Händler, es wurde wohl nur der Fehlerspeicher gelöscht mit der Aussage, "kann manchmal passieren", „das Auto stottert nicht, bildest du dir ein"

Kaum vom Hof gefahren, geht die Geschichte von vorne los inkl. Motorwarnleuchte. Ich am Folgetag zurück zum Händler, das zweite Mal, er lässt was am Motor reparieren und fährt das Auto anschließend selbst paar Kilometer probe. Aussage „alles top, keine Probleme, kein Stottern etc.". Ich frage nach einer Reparaturrechnung und es stellt sich raus, es gibt keine. Er ließ offensichtlich von dem Mercedes Spezialisten den Fehler ermitteln, sich einen Preisvoranschlag geben und den Wagen anschließend in irgendeiner Hinterhofwerkstatt mit günstigeren Zubehörteilen reparieren.

Punkt 1: Da fühle ich schon mal über den Tisch gezogen, hätte ich das gewusst, hätte ich das Auto nicht gekauft.

Ich bekomme das Auto und wieder geht die Warnleuchte des Motors nach wenigen Kilometern an.
Das Auto ist insgesamt seit zwei Wochen in meinem Besitzt, davon stand es 3 Tage bei mir auf dem Parkplatz den Rest der Zeit beim Händler. Seit dem Kauf ist der Wagen 280km gefahren (etwa 40km der Händler), in dieser Zeit ist die Motorwarnleuchte drei Mal angegangen und der Motor hat etwa 10 Mal geklappert. Beide Nachbesserungsversuche haben nichts gebracht.

Ich will den Wagen jetzt zurückgeben, denn aus meiner Sicht hat der Händler zwei Mal die Möglichkeit gehabt nachzubessern, beide Male erfolglos und er steht auch weiterhin in der Gewährleistungspflicht, auch Trotzt seiner handgeschriebenen Notiz auf "Garantieverzicht" im Kaufvertrag.

Ich habe den Händler aufgefordert den Wagen zurückzunehmen, er weigert sich.

Mündliche Aussagen: „du kannst nicht Fahren", „bist du überhaupt schon mal Automatik gefahren?", „der Fehler tritt nur bei dir auf, komm vorbei und zeige mir wie du fährst", „du gehst falsch vom Gas", „du hast was falsches getankt", „das Auto sei tip top und hat keinen Schaden", „du kannst das Auto auch mit der brennenden Warnleuchte so weiterfahren, passiert nichts", „das ist ein altes Auto darauf gibt es keine Gewährleistung", „bring das Auto vorbei, wir überprüfen es erneut", „du musst MIR beweisen, dass das Auto kaputt ist", „du bist ein komischer Kerl"...

Jedoch schriftlich über Whatsapp nach dem ersten Vorfall „bitte das Auto ab sofort nicht mehr bewegen"

Ich bin mittlerweile sehr genervt und würde die Sache am liebsten von einem Anwalt regeln lassen, vorausgesetzt es entstehen keine Kosten für mich.

Wir haben teils über Whatsapp kommuniziert, ich kann anhand des Chat-Verlaufes nachweisen, dass ich den Schaden bereits mehrfach reklamiert habe und dass der Wagen zwei Mal zur Nachbesserung beim Händler war. Habe auch ein Haufen Bilder und Videos gemacht.
Ich will das Auto nicht mehr fahren auch nicht die Strecke zum Händler, es ist mir zu gefährlich mit einem defekten Auto unterwegs zu sein und wenn der Motor kaputt geht, dann kann der Händler sagen, er hätte mir geschrieben, ich soll das Auto nicht mehr bewegen und ich hätte den Motorschaden nun selbst verschuldet.

Frage: Muss der Händler das Auto zurücknehmen oder kann er noch weiter Nachbessern?
Ich stelle mir das so vor, ich melde das Auto ab und lasse es in der Garage stehen. Schreibe den Händler an und fordere ihn auf innerhalb einer Frist von zwei Wochen das Geld zurückzuüberweisen und den Wagen nach der Überweisung abzuholen. Wenn der sich weigert, würde ich einen Anwalt einschalten. Kann man das so machen? Welche Optionen habe ich noch?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich müssen Sie den selben Mangel nur 2mal nachbessern lassen, danach können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung im Gegensatz zu einem Privatmann nicht ausschließen. Eine derartige Klausel ist unwirksam.

Wenn Sie einen Anwalt einschalten, so sind Sie zunächst immer Kostenschuldner, wenn Sie also den Prozess verlieren oder ggf. einen Vergleich schließen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 2. August 2022 | 21:03

Die Frage wurde nicht komplett beantwortet. Kann ich so vorgehen wie ich es beschrieben habe?

Auto abmelden, Frist setzten, erst Geld verlangen und danach das Fahrzeug übergeben.

Nachfrage:

Wer trägt die Kosten für meinen Anwalt, wenn er den Händler anschreibt und der Händler außergerichtlich einwilligt das Fahrzeug zurückzunehmen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. August 2022 | 21:52

Wer trägt die Kosten für meinen Anwalt, wenn er den Händler anschreibt und der Händler außergerichtlich einwilligt das Fahrzeug zurückzunehmen

Das have ich Ihnen ja geschrieben: Sie tragen die Kosten zuerst und können versuchen, diese der Gegenseite aufzuerlegen (nicht bei Verlieren und Vergleich).

Zudem geht die Rückgabe nur Zug-um-Zug also Geld gegen Auto abzüglich etwaiger Nutzung. Abmelden können Sie es nicht, Sie müssen es ja noch zum Händler bringen.

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