Die Frage des amtierenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. - 2 - Die Erschienenen baten um die Beurkundung des nachfolgenden Grundstückskaufvertrages zu notariellem Protokoll: § 1 Sachverhalt/Kaufobjekt Die Erschienene zu 1.) - nachstehend "Verkäuferin" genannt, ist Alleineigentümerin des Grundvermögens verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts XY von ABC, Blatt 22, Gemarkung , Flur , Flurstück , Gebäude- und Freifläche, , in einer Größe von 903 qm. § 2 Verkauf Die Verkäuferin verkauft das unter § 1 näher bezeichnete Grundvermögen an die Käufer zu je 1/2. ... Der Verkäuferin ist nicht bekannt, dass Eintragungen im Baulastenverzeichnis bzgl. des Kaufobjektes vorhanden sind. § 5 Auflassungsvormerkung Der amtierende Notar wies die Vertragsschließenden auf die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Käufer auf Eigentumsübergang gemäß § 883 BGB hin.