Vertragsrecht - Nachvertragliche Abnahmepflicht Für Produkte - Warenliefervertrag
vom 8.6.2018
80 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Im vorliegenden Fall besteht ein Rahmenliefervertrag zwischen zwei Unternehmen (GmbH´s). ... Nur diese hätte das Unternehmen ja aber abnehmen müssen. Die zweite Frage lautet: Kann Firma A beliebig lange nach Vertragskündigung dann doch noch plötzlich ''''Nachbessern'''' und Firma B zwingen die Produkte abzuverkaufen?