Sehr geehrter Ratsuchender,
jeder Vertrag kann angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund besteht.
Dabei müssen Sie unterscheiden:
Bei einer Anfechtung aufgrund eines Inhalts- und Erklärungsirrtums nach § 119 BGB
muss die Anfechtung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Da Sie nun die Vertrag erhalten und eine Abweichung festgestellt haben, sollte die Anfechtung also sehr schnell erfolgen. Dabei sollten Sie einen Einschreiben/Rückschein benutzen.
Da Sie von "wir" (...Dazu wurde uns auch gesagt das wir nach der Ausbildung mind. als Erstkräfte eingesetzt werden...) sprechen, gehe ich auch davon aus, dass mindestens ein weiterer Azubi eine ähnliche Zusage erhalten hat.
Diess sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, damit Sie im Streitfall einen Zeugen haben. Dann wäre diese Abweichung nachweisbar und die Anfechtung würde dann sicherlich durchdringen.
Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegen widerrechtlicher Drohung nach § 123 BGB
hätten Sie ein Jahr Zeit, die Anfechtung zu erklären.
Allerdings müssten Sie dann eine Täuschung oder Drohung beweisen. Nach Ihren Angaben sehe ich derzeit nicht, wie das gelingen sollte.
Zusätzlich zu der Anfechtung sollten Sie aber vorsorglich auch die Kündigung des Arbeitsvertrages aussprechen. Diese würde dann durchgreifen, falls es mit der Beweisbarkeit des Anfechtungsgrunds Probleme geben sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Diese Antwort ist vom 17.07.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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