Vertragsrecht B2B entgangener Gewinn
vom 24.4.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock / Hannover
Die Kosten für die noch vorzunehmende Bespielung belaufen sich auf ca. 24.000 EUR. ... Eine kostenlose Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers ist nur möglich, solange noch keine Auftragsbestätigung durch *** erfolgt ist und somit noch keinerlei Kosten angefallen sind. ... Unsere Frage wäre nun, ob wir dies hinnehmen müssen oder ob wir den entgangenen Gewinn (ca. 24.000) minus der Kosten, die uns durch die wegfallende Bespielung nun nicht mehr entstehen (Strom, Personal), als Schaden verstehen und somit in Rechnung stellen können.