Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Frage, welche ich wie folgt gerne beantworte:
Leider kann ich Ihnen nur mitteilen, dass ich keine Möglichkeit sehe, die Kosten des Austauschmotors ersetzt zu bekommen.
Dies möchte ich Ihnen wie folgt erläutern:
Ich gehe davon aus, dass die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre ab (Erst-)Kauf) abgelaufen ist. Auch die gesetzliche Gewährleistung Ihres Verkäufers ist bereits abgelaufen. Deswegen haben Sie eine sog. Gebrauchtwagengarantie beim Kauf abgeschlossen.
Dabei handelt es sich um einen selbstständigen Vertrag zwischen Ihnen und (in aller Regel) einem Versicherungsunternehmen. Wer die Garantie gibt ist jedoch im Ergebnis nicht relevant. Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Garantie für ein Jahr abgeschlossen wurde. Das Jahr ist abgelaufen. Damit ist das Garantieversprechen hinfällig.
Auf eine Kulanz besteht kein Anspruch. Hersteller gewähren diese, wenn die Fahrzeuge ausschließlich bei ihren Vertragswerkstätten gewartet wurden. Aber ein Anspruch besteht, wie gesagt, nicht und in Ihrem Fall waren Sie ja auch bei einer freien Werkstatt.
Insoweit sehe ich leider keine Chance, wie Sie die Kosten realistisch ersetzt bekommen sollen.
Selbst die fernliegende Möglichkeit einer Anfechtung des Kaufvertrages scheidet aus, da das Fahrzeug (die letzte Wartung hat ja keine Fehler gezeigt), offensichtlich ohne Defekt bei Übergabe war und auch wohl nicht bei den Kilometern manipuliert wurde etc.
In Ihrem Fall hat sich leider das Risiko bei einem Gebrauchtwagenkauf realisiert, dass der Wagen schlichtweg kaputt gehen kann.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann. Dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Rechtsanwalt
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