Sehr geehrte Ratsuchende!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Bei der Würdigung des Sachverhaltes kommt es in Ihrem Fall entscheidend auf den zugrundeliegenden Mietvertrag an. Insbesondere sind die von Ihnen erwähnten Klauseln über die Betriebskosten entscheidend.
Laut Ihren Angaben sind Heiz- und Warmwasserkosten in den festgesetzten Betriebskosten enthalten.
Handelt es sich hier um eine monatliche Pauschale, so haben Sie mit Zahlung der Miete inkl. Pauschale die Kosten abgegolten. Spätere Forderungen seitens des Vermieters sind dann ausgeschlossen.
Handelt es sich um Abschlagszahlungen, so werden diese mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung verrechnet, Guthaben oder auch Nachforderungen sind dann möglich.
Da in der Nebenkostenabrechnung von Februar 2008 keine Heizkosten aufgeführt wurden, ist zunächst an eine Pauschale zu denken.
Es kommt jedoch auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an, so dass dieser einer gründlichen Prüfung zu unterziehen wäre.
Handelt es sich tatsächlich um eine Betriebskostenpauschale, so liegt der Fehler der Nichtanmeldung/ Nichtzahlung der Wohnung bei den Gaswerken wohl auf Vermieterseite. Er hätte dann die Forderung der Gaswerke zu begleichen.
Mußten Sie jedoch aufgrund von anderweitigen Regelungen im Mietvertrag die Gaskosten selbst übernehmen, so ist ein Vertragsschluss zwischen Ihnen und den Gaswerken Voraussetzung für die Lieferung von Gas.
Die Abrechnung erfolgt grds. jährlich, wobei sich andere Abrechnungsmöglichkeiten nicht ausschließen lassen.
Die Forderungen aus 2007 sind jedenfalls noch nicht verjährt. Hier gilt die regelmäßige 3-jährige Verjährung des § 195 BGB
, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Sind Sie also Vertragspartner der Gaswerke, so haben Sie dann auch für die entstandene Forderung aufzukommen.
Weiterhin fraglich ist jedoch, warum hier der Gasversorger über einen solch langen Zeitraum Gas lieferte, wenn kein Vertrag bestanden hat bzw. keine zwischenzeitlichen Zahlungen erfolgt sind.
Hier sollte zunächst das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden und eine Klärung dahingehend erfolgen, ob die Heiz-und Warmwasserkosten in den Betriebskosten enthalten sind.
Erst dann könnte eine abschließende Klärung dahingehend erfolgen, ob Sie die Zahlung an die Gaswerke zu leisten haben.
Was die hohe monatliche Abschlagszahlung des Gasversorgers angeht, so errechnet sich diese anhand des Verbrauchs im letzten Abrechnungszeitraum.
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Diese Antwort ist vom 12.03.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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12.03.2009
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12:00
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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