Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Grundsätzlich bleiben auch bei 1und1 bei einem Umzug die bisherigen Vertragskonditionen erhalten. Ein DSL Umzug hat somit keinen Einfluss auf die Länge der bisherigen Vertraglaufzeit, vielmehr läuft der bisherige einfach weiter, es sei denn es wäre vertraglich etwas Anders vereinbart. Sofern Sie sich also mit Ihrem DSL-Vertrag vor dem Umzug noch wie geschildert innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befunden haben, so muss dies grundsätzlich auch noch nach diesem Umzug der Fall bleiben. Die Aussage von 1und 1, dass Sie im Rahmen eines Umzugs einen Tarifwechsel vornehmen müssen, ist also nicht unbedingt richtig. Vielmehr können Sie Ihren derzeitigen Tarif und Vertrag einschließlich festgelegter Laufzeit grundsätzlich beibehalten, es ist insoweit nach den Angaben von 1und1 selbst lediglich eine Umzugsmeldung vorzunehmen.
Es kann also jetzt im Grunde nicht anders ablaufen als bei Ihrem ersten Umzug, bei welchem Sie auch ganz normal den ursprünglichen Vertrag mit dem 6Mbit-Tarif beibehalten konnten und erst später einen Tarifwechsel vorgenommen haben. Die Gegebenheiten bei Ihrem ersten Umzug zeigen also auch, dass die jetzige Aussage von 1und1, es müssen zwingend beim Umzug immer ein Tarifwechsel und damit ein neuer Vertragsschluss erfolgen, hierzu im Widerspruch steht.
Grundsätzlich beginnt also bei einem Umzug die DSL Mindestvertragslaufzeit nicht wieder von vorne, es sei denn, im Rahmen des seinerzeitigen Vertragschlusses zum derzeitig noch vorhandenen Tarif wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wenn dies vorbehaltlich einer genauen Überprüfung Ihrer derzeitig noch gültigen Vertragskonditionen nicht der Fall sein sollte, fällt nach den Bedingungen von 1und1 lediglich eine Umzugskostenpauschale an, weitere Kosten müssten Sie dann grundsätzlich nicht zahlen. Ist also letztlich vertraglich wie aufgezeigt nicht ausdrücklich vereinbart, dass bei einem Umzug ein neuer Vertrag (Tarifwechsel) zustande kommt oder abgeschlossen werden muss, können Sie auch verlangen, dass 1und1 seine vertragliche Leistung wie bisher auch an dem neuen Wohnort weiter zu erbringen hat. Bei einer entsprechenden Weigerung könnten Sie dann wie schon avisiert, 1und1 innerhalb angemessener Frist zur vertraglichen Leistungserbringung auffordern und nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen. Unter Umständen dürfte es aber auch schon ausreichen, 1und1 zunächst mit diesem Schreiben die Kündigung für den Fall des Fristablaufs anzudrohen, ggf. lenkt der Anbieter dann auch schon von sich aus ein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt