Ich habe Makler #2 darauf hingewiesen, dass ich das Objekt von einem anderen Makler schon kenne und die Antwort erhalten ´wir haben das Alleinvertretungsrecht per Vertrag mit Verkäufer, Makler #1 darf das Grundstück nicht vermitteln, macht alle weiteren Schritte nur mit uns´ So wie ich das sehe, haben wir einen Maklervertrag mit #1, keinen mit #2 (keine Leistung, lediglich Info, um welches Grundstück es sich handelt) Frage 1: wie verhalten wir uns richtig, dass wir nicht an beide Makler zahlen müssen (einmal Corutage ist selbstverständlich fällig) Frage 2: kann der Vertrag zur Alleinvertretung zwischen Makler 2 und Eigentümer so gestaltet sein, dass wir auf jeden Fall an #2 zahlen müssen?