Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben in 2015 die Lizenz bezahlt, den Kurs aber nicht wahrgenommen. Mit dem Betreiber des Sprungplatzes, der damals schon auf die AGB und Kulanz verwiesen hat, haben Sie sich auf eine Umwandlung in Gutscheine geeinigt bzw. wurden diese Ihnen angeboten.
Ich gehe davon aus, dass etwas Schriftliches nicht festgehalten wurde, so dass der neue Betreiber des Sprungplatzes hierüber auch keine Aufzeichnungen erhalten hat bgei Geschäftsübernahme.
Insofern gibt es vermutlich nur Unterlagen über die begonnene Lizenz. Ich gehe angesichts des großen Zeitablaufes und Verjährung etwaiger Ansprüche davon aus, dass bereits der Hinweis auf die Möglichkeit der Beendigung der Lizenz eine erhebliche Kulanz des neuen Betreibers darstellt.
Andere Ansprüche können Sie nicht geltend machen.
Ich würde Ihnen raten, den Betreiber kulanzweise darum zu bitten, dass Sie den noch ausstehenden Teil der Lizenz an einen anderen Springer verkaufen bzw. übertragen können.
Einen Anspruch hierauf sehe ich allerdings nicht.
Gerne können Sie mir hier nochmals die entsprechenden AGB zur Prüfung übersenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen