Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe folgende Fragen(n): Wenn jemand, der ohne schriftliche Absicherung/Vereinbarung, sich auf mündliche, unter Zeugen getroffene Vereinbarungen/Zusagen verlassend, nachweislich (durch Belege, Quittungen, Rechnungen, etc.) soz.