Privater Darlehensvertrag kündbar?
vom 10.1.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Er enthält einen Satz, der mir das Recht zur ordentlichen Kündigung einräumt, ohne dass der Darlehensnehmer hierfür einen Anlass gegeben haben muss. Ist dies im Einklang mit §488 (3) BGB, welcher im Wortlaut nur bei Abwesenheit der Rückzahlungsbestimmungen das Recht zur ordentlichen Kündigung einräumt?