Handelsvertreterausgleich ohne Vertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der italienische und in Italien ansässige Handelsvertreter Luigi Faulo wurde vom (italienischen) Weingut Vinum Bonum als Handelsvertreter beauftragt. Einen schriftlichen Vertrag zwischen den beiden gibt es nicht. Luigi Faulo vermittelte die Weine in die USA an einen Generalimporteur und überließ jede weitere Vertriebsarbeit (Anreise, Präsentationen etc. in den USA) dem Weingut Vinum Bonum zu dessen Lasten.