Kfz-Kaufvertrag; Sachmängelhaftung wg. defektem Ventildeckel; Fzg. nicht unfallfrei
vom 4.4.2013
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, am 04.03.2013 habe ich in Hamburg als Privatperson von einem freien Autohändler einen PKW (BMW 745 i; BJ. 2003) erworben, der mit schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag unfallfrei sein sollte. ... s stellte sich zusätzlich heraus, dass das Fzg. entgegen der Zusicherung im Kaufvertrag nicht unfallfrei ist, sondern einen nicht fachgerecht instandgesetzten Seitenschaden hinten links gehabt hat (Lackdickenmessung ergab eine Lackstärke von 1,5 mm !!!