Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist tatsächlich immer eine unglückliche Situation für den Verkäufer, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet. Idealerweise sollte dies daher vor Übergabe gemeinsam erledigt werde, was hier anscheinend versäumt wurde. Bis zur Ummeldung sind Sie noch steuerpflichtig, haften ggf. für Parkvergehen etc.
Daher sollten Sie direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle wird dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstilllegung vornehmen lassen. Es empfiehlt sich zudem, der Versicherung ebenfalls den Vorgang zu schildern. Diese kann eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle erstatten, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht. Parallel dazu sollten Sie dem Verkäufer eine Frist von einer Woche zur vereinbarungsgemäßen Ummeldung setzen und nach Fristablauf einen Anwalt einschalten, der ihre Rechte durchsetzt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 02.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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