Energierecht: Versorger verlangt Geld für Energielieferung vom Vorbesitzer einer Whg
vom 31.12.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Darin stellte ich klar, dass ich die Wohnung an die im Schreiben genannte Frau X im Jahr 2011 verkauft hatte und darum bat dies mit Frau X direkt zu klären. ... Meine Fragen lauten: Kann der Versorger die Zahlung überhaupt verlagen? ... Ggf. zunächst Zahlung leisten und dann klären?