ich befinde mich mit Kabel in einem Mahnverfahren bezüglich einer nicht geringen Forderung und würde wissen wollen, infern ich für diesen Schaden aufkommen muss.
Zum Hintergrund:
Im September 2010 bezog ich eine Wohnung und liess Kabelfernsehen und -internet anschließen auf meine Rechnung. Wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem damaligen Vermieter habe ich diese Wohnung nach nicht mal 4 Wochen zum Jahresende 2010 gekündigt und zog mitte Dezember dort aus. Die Nachmieter dieser Wohnung wollten meinen Kabelanschluss übernehmen und boten an, diesen umzumelden. Ich habe mich dann auch weiter nicht darum gekümmert und vertraute darauf, dass die Nachmieter diesen Vertrag ummelden bzw übernehmen würden.
Letztes Jahr kam dann erstmals eine Mahnung von Kabel mit einer Forderung, die ich ablehnte und darum bat, sich mit dem Nachmieter in Verbindung zu setzen, der diesen Anschluss nutze, da ich seit Dezember 2010 diese Wohnung nicht mehr bewohne.
Es folgte lange Zeit nichts und ich ging davon aus, Kabel hätte das mit dem Nachmieter geklärt.
Nun erneut erhalte ich eine Forderung mit Leistungen einschließlich letztem Jahr.
Was kann ich tun?
Vielen Dank.
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ForderungKabel
nach Ihrer Darstellung haben Sie den Vertrag nicht gekündigt. Das sollten Sie jetzt unbedingt sofort nachholen, damit die Forderung nicht noch höher wird.
Sie haben mit Kabel Deutschland einen Vertrag geschlossen, an den auch Sie gebunden sind. Nun haben Sie leider den Fehler gemacht, auf das Handeln des Nachmieters zu vertrauen und sich nach dessen Zusage nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert.
Damit bestand aber Ihr Vertragsverhältnis mit Kabel Deutschland fort; mit der Folge, dass auch Ihre Zahlunsgpflicht weiter Bestand hat. Sie hätten bereits seinerzeit den Vertrag kündigen müssen oder aber gemeinsam mit dem Nachmieter die Übernahme des Vertragsverhältnisses auf diesen regeln müssen.
Unter Umständen könnte in der Sache noch eine andere Beurteilung erfolgen, wenn Kabel Deutschland auch vom Nachmieter Zahlungen erhalten hat. Das sollten Sie mit dem Nachmieter klären. Unter Umständen bsteht auch schon ein Vertragsverhältnis zu diesem.
Insgesamt rate ich Ihnen dazu, vor Ort einen Anwalt zu beauftragen, der Sie in dieser Angelegenheit vertritt.