Vertragsverletzung
Ich habe darauf verwiesen, dass ich diesen Vertrag nicht unterzeichnen kann, da noch diverse Genehmigungen nebst behördlichen Auflagen nicht vorliegen würden, dass ich ferner eine Versicherung möchte, dass keine laufenden Verpflichtungen oder Verträge zu übernehmen sind und einiges mehr. ... Jetzt meine Frage: Geklagt werden kann doch wenn überhaupt nur auf Schadenersatz, nicht auf Leistung? ... Soll ich auf eine Klage warten oder selbst vom Vertrag zurücktreten, etwa wegen Wegfall des Geschäftsinteresses (fehlende Genehmigungen)?