Übernahme Fitnessstudio - Übergang bestehender Verträge / Sepa
vom 14.10.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
oder muss mit jedem Mitglied ein neuer Vertrag geschlossen werden ? In den AGB der aktuellen Mitgliederverträge findet man dazu folgendes: "5.Ein Grund zur außerordentlichen (vorzeitigen) Kündigung des Vertrages ist nicht gegeben, wenn das Fitnessstudio XXX (Namen geändert) die Studioräume innerhalb eines Umkreises von 10 km vom derzeitigen Standort verlegt. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Fitnessstudios XXX(Namen geändert) bindend." 2.