Guten Tag, ich habe seit Längerem einen Fall einer Rücktrittsklage eines Fahrzeuges wegen einer verweigerten oder hier besser ungültigen 12 monatigen Garantie, die bei Kauf im Kaufvertrag und in der Werbung ausgewiesen war. Nach einem Motorschaden verweigerte der Händler meine Forderungen, die Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft weiter zu leiten, auch fehlende Unterlagen zu der Garantie nach zu liefern oder herauszugeben(Garantieunterlagen und Serviceheft hatte ich trotz Anmahnens nie von ihm erhalten), den Schaden und die Kosten zu übernehmen und eine Freigabe für die Reparatur in der Werkstatt vor Ort, in der das Fahrzeug nach dem Schaden untergestellt wurde, zu erteilen.