Soweit wohl richtig, erwiderte der Händler, in Form einer weitergeleiteten email des Herstellers, man könne mir nur einen vergünstigten Ersatz anbieten oder "Lehnt der Kunde dies ab und wünscht seinen Anspruch auf Gewährleistung geltend zu machen, bitten wir um die Beweisführung", einzureichen beim Hersteller. ... Nun wollte ich meinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen und habe eine entsprechende Beweisführung an den Hersteller geschickt. ... Kann mich der Händler einfach an seinen Anwalt verweisen?