Tätigwerden eines Anwalts ohne vorherige Vergütungsvereinbarung
beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Einige Wochen nach dem Verkauf richtete der Sohn einer Miterbin unter Verwendung seines Briefkopfes (er ist Rechtsanwalt) ein Schreiben an die übrigen Miterben, indem er um deren Unterschriften bat. ... Wir leisteten alle die Unterschriften, nun hat er uns per Brief den Scheck geschickt und mitgeteilt, für seine Tätigkeit (Vergleichsverhandlung mit der Versicherung) seien Kosten nach dem RVG angefallen, diese Kosten hat er einfach abgezogen, so das wir entsprechend weniger erhielten, teilweise 1,3 bzw. 1,5 facher Vergütungssatz in Ansatz gebracht.