Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ob Sie das Mandat kündigen sollten, kann von hier aus ohne weitere Informationen nicht beurteilt werden. Möglicherweise ist eine schnellere Bearbeitung in dieser Sache gar nicht möglich, etwa weil dem Gegner Fristen zur Erwiderung gesetzt wurden, die dieser voll ausschöpft. Soweit Sie jedoch das Gefühl haben, dass Ihr Mandat nicht ausreichend engagiert bearbeitet und auf Ihre Wünsche nicht hinreichend eingegangen wird, sollte Sie dies in jedem Fall mit dem zuständigen Rechtsanwalt (RA) besprechen. Dieser kann Ihnen bei der Gelegenheit auch mitteilen, warum zwischen den Schriftsätzen teilweise 6 Wochen liegen.
Gemäß der Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung (entsprechend der Musterbedingungen § 5 Abs. 1 lit.a ARB 94/2000 bzw. § 2 Abs. 1 lit. a ARB 75 je nach Vertrag) werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung RA-Gebühren in Inlandsfällen bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen RA übernommen. „Eines" bedeutet, dass für die Rechtsschutzversicherung keine Verpflichtung besteht, die Kosten in derselben Instanz eines Gerichtsverfahrens für einen weiteren RA zu übernehmen (siehe auch AG Düsseldorf VersR 2001 = r + s 2001), d.h. die Mehrkosten, die durch einen Anwaltswechsel entstehen, müssten (zunächst) Sie tragen. Eine Ausnahme wird jedoch dann zugelassen, wenn ein Anwaltswechsel objektiv notwendig oder zwangsläufig ist. Notwendig ist beispielsweise ein Anwaltswechsel, wenn der bisherige Anwalt verstorben ist oder seine Zulassung verloren hat. Soweit der Grund für die Mandatskündigung aber ein echtes Anwaltsverschulden war, haben Sie jedoch unabhängig davon möglicherweise über den Vertrags-Rechtsschutz Kostenschutz für die Geltendmachung der entstandenen Mehrkosten gegen den bisherigen Anwalt.
Wie oben bereits aufgeführt kann aber ohne nähere Informationen eine Notwendigkeit bzw. ein möglicher Kostenschutz für entstandene Mehrkosten in Ihrem Fall nicht beurteilt werden. Sie sollten sich daher mit Ihrem Anliegen an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, damit diese den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten kann. Letztlich hat auch Ihre Rechtsschutzversicherung ein Interesse daran, dass Ihr Mandat ordnungsgemäß bearbeitet wird.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung. Sollten noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.
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Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden.
Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.