Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und des Einsatzes für die Beantwortung dieser Fragen möchte ich Ihnen folgende Antwort(en) geben:
1.
Also ob es sich lohnt oder nicht, hängt ganz stark davon ab, wieviel Anwälte sich dafür finden lassen, die sich auf Ihre Idee einlassen.
Da jeder Anwalt darauf bedacht ist, Kosten zu sparen, kann es für viele Kollegen schon von hohem Interesse sein.
Probleme sehe ich insbesondere in der Durchführung. Sie schreiben, dass sie sicherstellen wollen, dass der Brief innerhalb der Öffnungszeiten bei dem jeweiligen Gericht eingeht. Dies ist sicher bei den Amtsgerichten kein Problem. Bei den Staatsanwaltschaften und Landgerichten ist das schon eher problematisch. Ich zB wohne auf dem Umland von Leipzig. Von meiner Kanzlei bis in die Innenstadt fährt man gegen 16 Uhr ungefähr eine Stunde. Wenn ich mir vorstelle, dass sie erst bei mehreren Anwälten die Post abholen müssen, bedeutet dies eine große Fahrtstrecke bis alle Post eingesammelt ist. Und diese wird es wohl nur noch in den Nachtbriefkasten schaffen. Das bedeutet, sie könnten Ihr Modell wohl nur in den Großstädten anbieten (zb nur auf das Stadtgebiet Leipzigs beschränkt).
Das größte Problem sehr ich an der Zuverlässigkeit. Ich sag mal, Post an den Mandanten hat sicher den einen oder anderen Tag Zeit. So dass es nicht darauf ankommt, ob der Brief jetzt einen Tag eher oder später da ist. Bei Gerichtspost sind allerdings Fristen einzuhalten und wenn dann das Schreiben an dem Tag unbedingt bei Gericht sein muss, muss man sich darauf verlassen können, dass der Brief auch an dem Tag bei Gericht ankommt, da man sonst auch präkludiert sein könnte. Dies führt zu einer Haftung des Anwalt gegenüber des Mandanten. Daher MÜSSEN sie den Anwälten eine Garantie abgeben, was für Sie im Falle einer Inanspruchnahme doch sehr teuer kommen kann.
Ich selbst nutze die Möglichkeit eines privaten Postzustellers. Dies nennt sich bei uns CityPost LVZ. (Leipziger Volkszeitung). Ich weiß allerdings aus Erfahrung, dass diese selten am nächsten Tag ankommen, sondern dahingehend mit längerer Verzögerung zu rechnen ist (bis zu 3 Tagen). Daher schicke ich die Fristsachen ans Gericht grundsätzlich nur mit der DP.
Ein Problem seh ich noch in dem ständigen melden, ob Briefe vorhanden sind. Das wird für die meisten Anwälte einfach zu aufwendig sein. Dies kann zwar die Refa machen, aber die hat ja bekanntlich auch genug zu tun. Daher wäre es wohl eher sinnvoller eine Art Abovertrag zu machen, indem man einkalkuliert, man fährt täglich zum Anwalt hin und fragt nach ob neue Post vorhanden ist, und nimmt sie gleich mit.
2.
Also sicher gibt es genug Post an das jeweiligen Gericht. Wie dies in Mainz gehandhabt wird, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, da ich nicht aus Mainz komme, aber hier in Leipzig wäre ein grundsätzlicher Bedarf da. Die Idee mit dem Fax ist zwar richtig, aber die Briefe an die Gerichte müssen weiterhin noch im Original an das Gericht geschickt werden.
3.
Wenn die Idee zuverlässig durchdacht ist, so dass man auch sicher gehen kann, dass die Post am nächsten Tag ankommt, finde ich die Idee schon sehr gut. Die Portokosten werden zwar meist vom Mandanten oder der Staatskasse zurückerstattet, aber grundsätzlich muss der Anwalt in Vorleistung gehen, daher ist jeder bestrebt, die Ausgaben so gering wie möglich zu halten.
Wie teuer das ist, ist fraglich. Also ich bezahle bei der Citypost für einen einfachen Brief 0,30 € brutto, dh die USt kommt noch oben drauf. Allerdings werden fürs Gericht kaum einfache Briefe fällig werden, da meinst noch Abschriften zu fertigen sind. Daher ist eher der MaxiBrief von Bedeutung. Der kostet bei der Citypost 1,30 €, dh damit es sich lohnt, müssten mindestens 1,20 € zzgl. USt damit es sich in irgendeiner weise rechnet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick verschaffen, wie ich die Geschäftsidee mit dem Zustelldienst für Anwälte sehe.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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