Heute kam die Antwort, dass die Gelder sich auf einem Sammelanderkonto befänden und ein Auszug nicht erstellt werden könne sowie, dass ein Einzelanderkonto nicht angelegt werden könne, da Kosten und Gebühren vermischt wären, und, "da dann Gebühren und andere Gelder separiert und auch unserem Vermögen zuzuordnen sind, was als kritisch (gegenüber der vollstreckenden Bank) anzusehen wäre". ... Die rechtlichen Regelungen - den Umgang mit dem Fremdgeld betreffend sowie weitere Pflichten des Anwalts - sind uns zwar bekannt, doch als Laien ist unser Wissen doch sehr wissenhaft.