Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Zur Beurteilung ist es nötig, den ganzen Sachverhalt zu kennen. Auf den ersten Blick scheinen die Kosten etwas hoch, allerdings könnte hier eine Erhöhungsgebühr (WG?) vorliegen. Nimmt man hier das Maximum, könnte die Rechnung grob stimmen.
Zur genauen Prüfung müssten Sie einen Kollegen aufsuchen, der die Unterlagen und den Antrag durchsieht.
Ansonsten prüft auch der Rechtspfleger, ob grobe Fehler gegen die Festsetzbarkeit der Kosten sprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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