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267 Ergebnisse für steuer doppelbesteuerung

Filter Steuerrecht
Progressionsvorbehalt
vom 11.4.2006 20 € Historischer Preis
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Werden die im Ausland gezahlten Steuern irgendwie beruecksichtigt? Wie kann ich die deutschen Steuern unter Progressionsvorbehalt berechnen?
In 2 Ländern unbeschränkt Steuerpflichtig trotz DBA?
vom 14.1.2024 für 69 €
beantwortet von Rechtsanwalt
-> Wohnsitzstaat ist das EU ausland Soweit ich informiert war ist es dann so das meine Einnahmen der deutschen Betriebstätte als Quellenstaat gelten, und in deutschland versteuert wird. im EU ausland ich dann mit meinem Welteinkommen Versteuert werde, und mir die gezahlten Steuern in deutschland angerechnet werden. ... Jetzt habe ich aber einen artikel gelesen wo es zu problemen kam : https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht/article/227337/unbeschraenkte-steuerpflicht-auch-bei-doppelansaessigkeit-moeglich/ Dazu gab es ein urteil FH-Urteil vom 23.
Ireland
vom 29.1.2009 28 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren seid 2002 lebe ich in Ireland und habe dort auch meinen gewoehnlichen Aufenthaltssitz. Ich arbeite dort fuer einen Irishen Arbeitgeber von dem ich auch mein monatliches Gehalt bekomme und abends studiere ich CPA (Witschaftspruefung - seit 2004), Ich bin deutscher Staatsbuerger, ledig, keine Kinder. Ca. 30 Tage im Jahr halte ich mich in Deutschland auf.
Umzug Schweiz Deutschland Mitte 2019
vom 6.7.2020 für 50 €
Wenn es bei Euch heisst: "...gemäß DBA steuerfreie Arbeitslohn..." meint Ihr damit: gilt in D jetzt als steuerfrei (weil ja im Ausland schon Steuern gezahlt)? ... Macht es in meinem Falls Sinn, die ausländische Steuer auf die dt.
Arbeiten DE, Wohnen CH - wo steuern zahlen bei >60 Nichtrückkehrtagen
vom 16.2.2017 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo, ich frage mich ob es (steuerlich) sinnvoll ist in der Schweiz den Wohnsitz anzumelden. Hintergrund: - 30 J., bisher Wohnsitz DE - Freundin lebt in Zürich, Schweiz - neuer Vertrag in München als Unternehmensberater seit 2 Wochen; ca. 4 Tage jede Woche in Deutschland geschäftlich bedingt bei Kunden auf reisen (Reisezeit DE sollte unter 183 Tage (sofern 183 Tage Regel hier überhaupt relevant) liegen nach Abzug Urlaub, Homeoffice, Schweiz office etc.; Nichtrückkehrtage sollten deutlich über 60 Nächten liegen, was vermutlich Grenzgängerstatus ausschließt); "Firmen-intern" ist Wohnsitz Zürich, Reisekosten werden also ab Zürich erstattet; es gibt auch ein Büro in Zürich, allerdings ist mein Vertrag mit Dienstsitz München von der deutschen Gesellschaft - Gehalt Annahmegemäß 100.000 EUR - Lebensmittelpunkt ist eindeutig Zürich und wird es auch bleiben; Meldeadresse aktuell bei Eltern in DE rein aus administrativer Sicht Frage: - Macht es aus steuerlicher Sicht Sinn den (einzigen) Wohnsitz in Zürich/Schweiz anzumelden? - Werde ich dann in Zürich/Schweiz voll versteuert?
Gesonderte Feststellung nach §18 AStG trotz DBA mit Schweiz?
vom 14.1.2010 100 € Historischer Preis
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Diese Einkünfte sind in Deutschland von der Steuer freigestellt, werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung zur Ermittlung der Progression deklariert. ... A argumentiert u.a. mit dem DBA Deutschland Schweiz, Art 7: „ (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt.“ DBA Schweiz-Deutschland, Art. 24 „(1) Bei einer Person, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: 1. Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die folgenden aus der Schweiz stammenden Einkünfte, die nach den vorstehenden Artikeln in der Schweiz besteuert werden können, ausgenommen: a) Gewinne im Sinne des Artikels 7 aus eigener Tätigkeit einer Betriebsstätte, soweit die Gewinne nachweislich durch ….. oder Erbringung von Dienstleistungen unter Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr erzielt werden“ Frage 1: Warum greift das DBA Schweiz/Deutschland an dieser Stelle nicht?
Steuerabkommen mit den USA bez Erbschaftssteuer
vom 1.9.2022 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe die deutsche Staatsangehoerigkeit und bin in Deutschland ansaessig. Ich habe ein Depotkonto bei einem US Anbieter in den USA und halte dort US Aktien. Laut Bloggern sind diese Aktien im Falle meines Versterbens in den USA zu versteuern mit einer estate tax.
DBA Schweiz Wochenendpendler
vom 6.10.2011 50 € Historischer Preis
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Steuern zahle ich ausschliesslich in der Schweiz, wo ich auch mein gesamtes Einkommen, das ich aus nichtselbständiger Arbeit bestreite, erziele.
Wohnsitz Deutschland und Österreich, Verdienst in Österreich
vom 12.10.2020 für 73 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, momentan bin ich in einer bayerischen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Wohnung bewohne ich mit meinem Partner (nicht verheiratet), hier habe ich auch bisher gearbeitet. Ich habe jetzt eine neue Arbeitsstelle in Wien angenommen.
Steuerstrafvervahren in Italien
vom 27.3.2024 für 81 €
beantwortet von Rechtsanwalt
In dieses Verfahren wurde Vom BFH MÜNCHEN am 17.8.22 ein neues Urteil AZ I R 17/19 veröffentlicht welches besagt das Rentner ihre Steuern auf die Rente entrichten wo Die Rente generiert wurde. ... Meine Rente zu niedrig ist Um zuversteuernden Gewinn zu haben , zahle ich zur Zeit in Deutschland keine Steuern. ... Steuern, was mich in die Doppelbesteuerung triebe und es Ihnen laut Gesetz nicht zusteht.
Wohnen CH - Arbeiten in Deutschland - Voraussetzungen volle Versteuerung in CH
vom 7.10.2022 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich würde gern über das Modell der Nicht-Rückkehrertage erreichen, dass ich, solange wir noch in der Schweiz wohnen und mein neuer Job schon läuft, nur Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer in der Schweiz zahlen muss, da es ansonsten mit deutschem Gehalt und deutschen Sozialversicherungsabgaben und Steuern mit Schweizer Wohnsitz geldtechnisch sehr eng bzw. unmöglich wird. Die Frage ist, ob ich mit dem aktuellen Arbeitsvertrag einfach 80% HomeOffice aus der Schweiz und damit aufs Jahr nicht über die 60 Nichtrückkehrertage kommen muss damit ich ausschliesslich in der Schweiz Steuern und Sozialabgaben zahlen muss oder ob mein Arbeitgeber mir offiziell bei seiner Schweizer Niederlassung einen Schweizer Arbeitsvertrag ausstellen muss, was mit sehr viel Aufwand beim Arbeitgeber verbunden wäre.