Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Soweit Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 186 Tage im Jahr) im Sinne der Abgabenordnung § 8
und § 9 AO
in Deutschland beibehalten, sind Sie in Deutschland mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Etwaige Konflikte hinsichtlich der Doppelbesteuerung in Deutschland und Libyen würde ein Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden, was aber momentan (noch) nicht besteht, so dass es zu einer effektiven Doppelbesteuerung kommt bzw. kommen kann. Den Wohnsitz bei der Meldebehörde abzumelden, reicht jedenfalls nicht aus, um keinen Wohnsitz mehr in Deutschland inne zu haben.
2. Wie oben unter 1. angedeutet, müssen Sie Ihre "Zelte" in Deutschland komplett abbrechen, um einer etwaigen Besteuerung in Deutschland zu entgehen, d.h. soweit Sie eine Mietwohnung haben, müssen Sie diese "untervermieten" oder kündigen und Ihre persönlichen Gegenstände sowie Möbel einlagern.
Die Wohnung muss also komplett leer sein; hierüber sollten Sie auch entsprechende Beweismittel anfertigen.
Im Jahr des Wegzugs also 2012 müssen Sie auf jeden Fall noch eine Steuererklärung für das gesamte Jahr 2012 in Deutschland einreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hermes,
ich besitze keinen eigenen Wohnraum. Zur Zeit wohne ich in Deutschland zur Untermiete in der Mietwohnung meiner Mutter, also quasi im Kinderzimmer. Muß ich dieses auch komplett räumen?
Ein "Kinderzimmer" allein reicht nicht aus, um einen Wohnsitz beizubehalten. Rein vorsorglich sollten Sie die "Untermiete" kündigen und Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde abmelden.