Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- Können Sie bestätigen, dass kein Nebenwohnsitz in Deutschland ohne Hauptwohnsitz möglich ist? Sind meine obigen Informationen zum Melderecht korrekt?
Ja, dies ist richtig. Sie können den Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten, im Wege der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird dann geklärt, welches Land ein Besteuerungsrecht inne hat.
-welche genauen steuerrechtlichen Konsequenzen würden mir drohen, wie muss ich handeln? Ich bin in Österreich angestellt und beziehe nur dort ein Gehalt. Aus Deutschland habe ich nur anderweitige geringfügige Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden). Habe ich durch die Situation Mehrkosten?
Aus Art. 15 Abs. 1 DBA können beide Länder Ihr Gehalt aus der Tätigkeit in Wien besteuern. Da Sie kein Grenzgänger i.S.d Art. 15 Abs. 6 DBA sind, wäre zwar in beiden Ländern eine Steuererklärung abzugeben, aus Art. 23 Abs. 1 DBA sind die Einkünfte aus AT aber nicht in D nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer.
Im Ergebnis wird so also eine Doppelbesteuerung vermieden. Wegen der Wohnung und dem Mittelpunkt der Lebensführung dürften Sie als in D ansässig gelten. Dies ist für das DBA wichtig zu klären.
-hätten Sie einen Lösungsvorschlag für mich? Mein Ziel ist es, regelmäßig meinen Partner und Freundeskreis in Deutschland zu sehen und hierbei natürlich keine rechtlichen oder steuerlichen Probleme oder Mehrkosten zu bekommen.
Wie gesagt, eine Doppelbesteuerung sehe ich wegen Art. 23 DBA erst einmal weniger. Sofern die Einkünfte dennoch in D besteuert werden, könnten Sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen