Vergleichssumme Einkommensteuerpflichtig?
vom 2.1.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Hallo In einem Rechtsstreit um eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung hat sich die Versicherung bereit erklärt eine Vergleichssumme von 40.000€ zu zahlen. Diese ist inzwischen an meinen Anwalt überwiesen worden und dieser hat, die für seine Arbeit, noch verbleibenden Kostennoten bereits von der Summe abgezogen. Die restliche Summe beläuft sich auf 38.090€.