Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Beim Kauf einer Immobilie in Dubai gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten.
1. Auslandsüberweisung:
Bei der Überweisung von Geld ins Ausland, insbesondere bei hohen Beträgen, sollten Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumentationen und Nachweise vorhanden sind, um den Ursprung des Geldes zu belegen. Dies ist wichtig, um eventuelle Fragen zur Geldwäsche zu vermeiden. Informieren Sie Ihre Bank über die geplante Überweisung und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Dokumentationen vorhanden sind.
2. Steuerliche Aspekte:
In Bezug auf die steuerlichen Aspekte sollten Sie sich bewusst sein, dass der Kauf einer Immobilie in Dubai möglicherweise steuerliche Auswirkungen in Deutschland haben kann. In Deutschland sind weltweite Einkünfte steuerpflichtig, dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie im Ausland. Sie müssen also die Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben.
3. Doppelbesteuerungsabkommen:
Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass Sie in beiden Ländern Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen müssen. Sie sollten sich jedoch ggf. von einem Steuerberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und keine steuerlichen Nachteile entstehen.
4. Kaufvertrag:
Stellen Sie sicher, dass der Kaufvertrag alle notwendigen Elemente enthält und dass Sie die Bedingungen vollständig verstehen.
Aufgrund der wenigen Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen leider keine konkreteren Informationen geben. Ich hoffe dennoch, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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In Dubai gibt es keine Einkommenssteuer. Die Mieteinnahmen werden dann vollin Deutschland versteuert, richtig ? Kann ich die jährlichen Wartungskosten steuerlich absetzen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ja, Sie haben recht. In Dubai gibt es keine Einkommenssteuer, daher müssen Sie die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern. Sie können in Ihrer Steuererklärung die Einnahmen aus der Vermietung angeben und gleichzeitig die damit verbundenen Ausgaben absetzen.
Dazu zählen auch die Wartungskosten. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Reparaturen, Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung. Bitte bedenken Sie, dass Sie alle Belege und Rechnungen aufbewahren sollten, um die Kosten nachweisen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich wurde freundlicherweise von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass das von mir genannte DBA mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft getreten ist. Es wurde von deutscher Seite aus nicht verlängert. Im Ergebnis ändert dies jedoch nichts an meiner vorherigen Antwort. Ich möchte nichtsdestotrotz Sie auf diesen Fehler meinerseits hinweisen und mich hierfür entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin