Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung
Frage bei Rückkehr nach Deutschland: Sollte der MA nach Deutschland zurückkehren, muß er meines Wissens, rückwirkend seine Steuerzahlungen /-erklärungen aus dem asiatischen Ausland (einschlieslich aller Verträge und Boni-Zahlungen), die er im Ausland geleistet hat, dem Deutschen Finanzamt vorlegen / nachweisen.