Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Angesichts Ihres Vorhabens werden Sie sich ggf. auf Diskussionen mit dem deutschen Finanzamt einstellen müssen. Die Steuerpflicht in Deutschland (für Ihr gesamtes Welteinkommen) knüpft an den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt an. Auf melderechtliche Gegebenheiten kommt es hierbei nicht an. Da Sie nun eine Wohnung anmieten wollen, steht Ihnen diese jederzeit zur Verfügung, es besteht also ein Indiz dahingehend, dass Sie nun einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland begründen werden, so dass die deutschen Finanzbehörden auf die Idee kommen könnten, Sie zur Abgabe Ihrer Steuererklärung in Deutschland aufzufordern.
Zwar würden vermutlich nach dem Doppelbesteuerungabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz Ihre Einkünfte allein in der Schweiz zu versteuern sein, dies weiß das deutsche Finanzamt jedoch nicht automatisch.
Um dies zu vermeiden und klarzustellen, dass Ihr Wohnsitz allein in der Schweiz bleibt, bietet es sich an, über einen Steuerberater das für Ihre Wohnung in Deutschland zuständige Finanzamt vorab anzuschreiben und den Sachverhalt zu erklären, damit sichergestellt ist, dass sich nichts für Sie ändert und Sie nicht in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen.
Nach Ihrer Schilderung und den Plänen nämlich, würde sich tatsächlich nichts änden, erfahrungsgemäß entstehen in derartigen Konstellationen allerdings stets erhebliche Diskussionen mit den deutschen Finanzämtern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 04.06.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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