Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Polen
vom 4.2.2024
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Tag, Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe in Deutschland und bin alle zwei Wochen für einige Tage in Poznan/ Polen. Ich halte 50% an einer deutschen GmbH und bin dort alleiniger Geschäftsführer. ... Muss ich dann auf die Gewinne meines Einzelunternehmens (Działalność jednoosobowa) aus Polen in Deutschland nochmal Einkommenssteuer zahlen oder greift hier Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt und es müssen nur die Steuern in Polen, wo die einzige Betriebstätte des Einzelunternehmens ist und die Geschäftststäigkeiten aus Polen heraus verübt werden, gezahlt werden?