Einkommenssteuererklärung für USA und Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Vertraglich war ich nach wie vor in Deutschland angestellt und habe von dort mein Gehalt bezogen von denen Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. ... Die Steuern welche ich für diese Tage im Voraus an den deutschen Fiskus gezahlt habe, bekomme ich wiederum in voller Höhe vom deutschen Fiskus erstattet. Für die Tage die ich außerhalb der USA gearbeitet habe beantrage ich in den USA eine Tax Exclusion, muss also für diese Tage keine Steuern in den USA nachzahlen.