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4. Mai 2005 14:06 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe (leider erst in diesem Jahr) eine Lebensversicherung abgeschlossen: Inora Life World Invest 300 (www.inoralife.de)
Das Produkt verspricht eine Verdreifachung des Kapitals. Aus dem Freundeskreis hat bereits jemand auf diese Weise sein Vermoegen in 12 Jahren verdreifacht. Leider werde ich nun hohe Steuern bezahlen muessen, da sich das Recht ja geaendert hat. Ich muss nach Ausschuettung des Fondsguthaben der Firma zufolge nach knapp 13 Jahren "volle Steuern" bezahlen.

Wenn ich heute 20.000 EUR eingezahlt habe, bedeutet das dann, dass ich die vollen Steuern auf die potentiellen 60.000 EUR oder nur auf den Gewinn von 40.000 EUR zahlen muss? Vielen Dank.

4. Mai 2005 | 14:56

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Rechtssuchender,

seit dem 01.01.2005 gilt :

bei Kapitallebensversicherungen sind die Kapitaleinkünfte zu besteuern. Kapitaleinkünfte ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung ( in Ihrem Fall fiktiv 60.000 ) und der Summe der auf sie errichteten Beiträge ( in Ihrem Fall 20.000). Zu versteuern wären also 40.000 EUR. Wenn Sie aber die Versicherungsleistung erst nach dem 60 Lebensjahr auszahlen lassen und der Vetrag mindestens 12 Jahre lief, dann ist für die Besteuerung nur die Hälfte des Unterschiedbetrages also nur 20.000 EUR anzusetzen.

Sie sollten sich vor Abschluss aber unbedingt auch noch mal bei Ihrem Versicherer erkundigen, diese haben zumeist sehr spezifische steuerrechtliche Kenntnisse bzgl ihrer Versicherungsprodukte.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

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