UG&Co.KG, Einlage Immobilien. Rechtsnachfolge, Bewertung und AfA
vom 10.1.2015
100 €
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Die UG&Co.KG hat als Geschäftszweck die Verwaltung eigenen Vermögens und hat sich auf die Vermietung eigener Immobilien spezialisiert. ... Die Gesellschaft erziele nunmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln sind." ... Die Ermittlung der Einlagewerte richtet sich jedoch nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, da es sich steuerlich wegen der fehlenden gewerblichen Prägung nicht um die Einlage in ein Betriebsvermögen handelt.