Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung
vom 29.1.2016
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen / Erkrath
Hallo zu mir: Weiblich, 31 Jahr und komme aus Tunesien. ich habe folgende Problem: - Ich habe ein Deutschen Mann in Tunesien am 01.11.2014 geheiratet. - Ich bin mit einem Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. am 01.08.2015 - Am 03.01.2016 ist unsere Trennung und lebe nicht mit ihm (nach seinem wünsch) Meine Fragen: - darf ich meinen Aufenthaltserlaubnis (bis 01.08.2018) behalten?