Sehr geehrte Damen und Herren, in der Hoffnung auf eine detaillierte und fachspezifische Antwort, kommen die Fakten und Fragestellungen: Fakten: 1- Geboren in Deutschland, 1981 2- Rückkehr mit der Familie in die Türkei 1992 (Abschluss der Grundschule + ein Jahr Hauptschulbesuch) Also insg. 5 Jahre Schulbesuch 3- Mutter noch bis 1993/94 in Deutschland (anschließend Rückkehr in die Türkei) 4- Meine Mutter hat über zwanzig Jahre in Deutschland gearbeitet und mein Vater ca. 10 Jahre 5- Ich bin seit 1999 wieder in Deutschland (Status: Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Studium) Und bin im besitz der türkischen Staatsbürgerschaft 6- Abschluss meines Erst- und Zweitstudiums im Jahre 2006. ... Beispielsweise: Im Assoziationsabkommen (ARB/80) steht folgende Klausel: Artikel 7 […] „Die Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in dem betreffenden Mitgliedstaat dort auf jedes Stellengebot bewerben, sofern ein Elternteil in dem betreffenden Mitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war.“ Frage 2.)