§ 16 Abs.1 AufenthG in Arbeitserlaubnis wechseln
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Diplom-Ingenieur Elektrotechnik aus Argentinien und in Deutschland mit einer Aufetnhaltserlaubnis zur Promotion (§ 16 Abs.1 AufenthG) und möchte meine Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis wechseln, ohne nach Argentinien reisen zu müssen. ... Ich wurde von einem Professor in Deutschland eingeladen und seit Oktober 2009 bin ich wieder in Deutschland in Rahmen einer Promotion an der Universität in der Forschung beschäftigt (aber ich habe noch nicht promoviert, das würde noch einige Jahren dauern). ... Die konkreten Fragen lauten: 1.a Kann ich meinen Aufenthaltstitel/ meine Aufenthaltserlaubnis von § 16 Abs.1 AufenthG (läuft ab 31.12.2010 ab) in eine Arbeitsgenehmigung / Arbeitserlaubnis wechseln, ohne nach Argentinien fliegen zu müssen und den Antrag von der Botschaft dort auszustellen?