Ausländerbehörde bedroht: "Aufenthaltserlaubnis wird eventuell nicht verländert"
vom 12.2.2010
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Ich bin dann nach Bochum umgezogen und nach einem Monat musste ich meinen Aufenthalt nach einer Einladung von der Ausländerbehörde ändern, um einen Aufenthalt mit dem Titel „Eigenständige Aufenthalt“ zu erhalten. An diesem Tag an dem ich meinen Aufenthalt bekommen hatte, hat mir die Frau in der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass beim nächsten Mal, nämlich am 01.05.2010, eine Verlängerung nur dann bekommen werde, wenn ich mein Lebensunterhalt nicht durch den Staat (Hartz IV) finanzieren würde. ... Meine Frage jetzt an Sie, ist das was mir diese Frau der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte rechtlich gesehen richtig?