Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie brauchen sich diesbezüglich keine Sorgen zu machen. Wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen ist und ein neuer beantragt, jedoch noch nicht erteilt worden ist, so gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung über die Verlängerung bzw. Erteilung eines Aufenthaltstitels als genehmigt.
Die Tatsache, dass die Ausländerbehörde einen Termin so spät anberaumt, kann nicht zulasten des Ausländers gelegt werden. Sie können sich bei der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung holen. Diese bestätigt, dass oben gesagte, falls es zu einer polizeilichen Kontrolle kommen sollte. Die Fiktionsbescheinigung wird in der Regel ohne Termin erteilt.
Da es aber allerdings auf den einen Tag nicht ankommt, können Sie von der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung absehen. Die schriftliche Anberaumung des Termins am 02.08. reicht aus um die Legalität des Aufenthalts gegenüber anderen Behörden nachzuweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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