Bewertung - eBay Löschung der unberechtigten Negativ-Bewertung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Auktion Microsoft Software verkauft und dabei ganz offensichtlich bewußt gegen die eBay-Bestimmungen verstoßen, in dem er die Software auf CD-R abgeboten hat, dies ist nach den AGB untersagt. ... Wie in den teils nun nicht mehr lesbaren Bewertungen zu finden, hat der Verkäufer nicht zum ersten Male so illegale Software verkauft. ... Die Bewertung enthält die Aussage "Erst gucken", dann kaufen!